Mit diesem Feature haben wir eine zusätzliche Bewertungsregel für den Buchungskreis Handelsrecht implementiert, die Ihnen mehr Flexibilität bei der Ermittlung von Abschreibung bei Wertpapieren bietet.
Zwei Versionen für unterschiedliche Anforderungen
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Versionen liegt in der Generierung von Abschreibungsvorschlägen:
- Version 1: Hier wird ein Abschreibungsvorschlag nur dann generiert, wenn das Wertpapier mindestens 6 bzw. 12 Monate im Bestand ist. Diese Regelung bietet eine gewisse Sicherheit und schützt vor zu frühen Abschreibungen.
- Version 2: In dieser Version wird immer ein Abschreibungsvorschlag generiert, unabhängig von der Haltedauer. Dies bedeutet, dass wir auch eine Prüfung des Durchschnittskurses der letzten 12 Monate vornehmen, selbst wenn das Wertpapier erst im Dezember angeschafft wurde. Diese Regelung ermöglicht eine schnellere Anpassung an Marktveränderungen und bietet Ihnen somit eine größere Flexibilität.
Einfache Einstellung und Anpassung
Ob der Report nach Version 1 oder Version 2 berechnet wird, entscheiden Sie ganz einfach über die Einstellungen im Portfolio unter der Option Buchungskreis Handelsrecht, die Sie im Reiter Extras finden.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, im Report die Option zur Ausgabe der Bewertungsregeln zu aktivieren. Dadurch wird im Text kenntlich gemacht, nach welcher Version die Werte ermittelt wurden, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit Ihrer Berichterstattung erhöht.
Mit dieser neuen Bewertungsregel und den erweiterten Optionen zur Anpassung möchten wir Ihnen helfen, Ihre Wertpapierabschreibungen noch effektiver zu gestalten und Ihre Reporting-Prozesse zu optimieren. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten, um Ihre Anlagestrategien optimal zu steuern!
